Verschwiegenheitsverpflichtungen/ NDA’s in Offshore Outsourcing Vorhaben

Softwareentwicklung in Indien wird ein immer wichtigeres Thema. Hierbei sind Verschwiegenheitsvereinbarungen (Englisch: Non Disclosure Agreements) eine Frage die oftmals gestellt wird. Im Beitrag mehr dazu.

Einführung

Offshore Outsourcing ist ein immer zentrales Thema bei Agenturen und IT Dienstleister. Jedoch stellt sich auch die Frage der Datensicherheit und auch der Verschwiegenheit über die Zusammenarbeit.

Gleichzeitig war Indien lange Zeit ein Land, in dem man das geltende Recht nicht durchsetzen konnte, zumindest nicht so gut wie in Deutschland (Stichworte: Intellectual Property Rights, Datenschutzgesetz, DSGVO). Die indische Regierung hat jedoch erkannt, dass es sich bei der IT Outsourcing Industrie in Indien, um eine 181 Milliarden Dollar Industrie im Jahr handelt. Das ist der Umsatz den indische IT Dienstleister mit Softwareprogrammierungen und ähnlichen erbringen.

Das hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass ein starkes IT Recht eingeführt wurde. Um so auch die Interessen der Kunden aus dem Ausland (überwiegend USA und Europa) zu wahren.

Das indische IT Recht

Das indische IT Recht ist im sogenannten IT Act (The Information Technology Act) beschrieben.

Wichtige Bestandteile sind, dass Softwarecode, welcher über indische Dienstleister für Kunden aus dem Ausland geschrieben werden, auch dem Kunden gehören. Soweit es nicht anders im Vertrag beschrieben ist.

Dies ist wie im Anfang des Beitrags beschrieben, sehr wichtig. Denn ein Grossteil der Anbieter in Indien, sind Service Dienstleister, welche Programmierungen für Dritte erbringen.

Das Thema Softwareprodukte (Microsoft Windows, SAP, etc. um nur einige prominente Beispiele zu nennen) sind dagegen in Südasien noch kein so grosses Thema.

Wie kann die Intellectual Property/ IP (das geistige Eigentum) geschützt werden

Indische Arbeitgeber stellen dem Programmierer ein sogenanntes Appointment Letter (auch Offer Letter) zum Start der Einstellung bereit. In diesem wird üblicherweise auch beschrieben, dass das das Intellectual Property der jeweiligen Firma gehört. Hier wird es nun etwas kompliziert 😊 Der IT Act übergibt jedoch die Rechte an den Auftraggeber im Ausland (insoweit dies so auch im Zusammenarbeitsvertrag zwischen dem indischen IT Dienstleister und der Firma im Ausland so vertraglich geregelt ist).

Wie wirksam ist ein Non Disclosure Agreement?

Ein übliches Vorgehen ist es auch, zusätzlich zu dem Arbeitsvertrag und dem Zusammenarbeitsvertrag, ein sogenanntes NDA zu unterschreiben (zwischen IT Dienstleister und Mitarbeiter oder zwischen dem IT Dienstleister und dem Auftraggeber).

Die Problematik ist jedoch, dass die rechtliche Durchsetzbarkeit solcher Schriftstücke oftmals nicht genau geregelt ist. Denn ist so auch nicht im indischen IT Act vorgesehen.

JEDOCH: Die Verschwiegenheitsverpflichtung, oder das Dokument dazu kann ein gutes Mittel sein, um dem indischen Programmierer klar zu machen, dass der Softwarecode und andere Kundendaten vertraulich zu behandeln sind. Wenn das Dokument unterschrieben wird, ist schon mal klar “Ok, ich habe das unterschrieben, ich werde darauf achten, dass die Daten sicher verwendet werden”. Ohne das Dokument ist es dann wiederum eventuell nicht so gut gedanklich verankert.

Wichtiger sind die Klauseln im Arbeitsvertrag und auch die vertragliche Vereinbarung der Zusammenarbeit des Service Providers und des ausländischen Kunden.

Denn diese lassen sich nach dem IT Act nachverfolgen.

Wie kann man bei Vertragsbruch vorgehen?

Besonders in Indien ist unserer Erfahrung nach die Wahrscheinlichkeit, dass Daten veruntreut werden sehr gering. Anders zum Beispiel in China, wo das gefühlt Gang und Gäbe ist.

Aus unserer Erfahrung kommt es sehr selten vor. Besonders wenn man es im Arbeitsvertrag mit dem Softwareentwickler erwähnt und auch das NDA unterschreiben lässt. Im Offshore Outsourcing sind dies jedoch Standards.

Sollte es jedoch trotzdem vorkommen. Dann kann man folgende Schritte einleiten:

  1. Der IT Dienstleister in Indien kann den Datenverlust bei der Polizei melden: Wenn man es bei der Polizei gemeldet hat, dann wird diese wiederum Bitten, das Ganze gerichtlich anzustossen. Hier muss man sich dann mit einem Anwalt in Verbindung setzen, welcher dann die Anfrage an das Gericht stellt. Dieses sendet dann eine Bitte an die Polizei, einen sogenannten “Raid” durchzuführen. Dabei beschlagnahmt die Polizei den Rechner und die Datenspeicherung Möglichkeiten des Entwicklers.
  2. Cyber Crime Police: Es gibt eine dedizierte Cyber Crime Division in fast jeder Stadt Indiens. Diese prüft nun, welche Daten auf den PC’s etc. ist und schaut ob diese Software unrechtlich genutzt wird.
  3. Hinzunahme von Experten: Die Polizei holt für die Überprüfung des Sachverhaltes üblicherweise auch IT Consultants von grossen Konzernen hinzu. Da diese die höhere Expertise in diesem Bereich haben.

Es gibt noch viele weitere Prozeduren die danach folgen.

Jedoch sollte man eines bedenken: Kein angestellter Programmierer wird sich die Mühe machen, bei einem Anwalt vorzusprechen, beim Gericht vorgeladen zu werden und auch ständig Besuch von der Polizei zu erhalten. Daher ist es extrems unwahrscheinlich, dass der Mitarbeiter den Code auch wirklich nutzen wird. Der Ansehensverlust ist zu hoch und auch sonst lohnt es sich nicht.

Was gibt es noch zu beachten?

Wichtig ist es natürlich mit einem ehrlichen IT Dienstleister in Südasien zusammenzuarbeiten. Denn falls der IT Dienstleister UND der Mitarbeiter, Daten veruntreuen, dann wird es wiederum schwer. Denn eine Nachverfolgung ist dann meistens umständlich. Anders sieht es aus, wenn man den IT Dienstleister auf seiner Seite hat, um so schlechte Verhaltensweisen aufzudecken.

Fazit

Es ist sehr unwahrscheinlich das ein indischer Entwickler Daten veruntreut. Denn heutzutage lässt es sich sehr einfach herausfinden, ob Code weiterverwendet wird.

Wichtig ist jedoch, dass man es vertraglich erwähnt, dass die Zusammenarbeit vertraulich zu behandeln ist und auch eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterschreiben lässt. Am besten ist es, den IT Dienstleister zu Bitten, eine solche Vereinbarung mit dem IT Mitarbeiter zu vereinbaren.

Auch könnte man natürlich die Vereinbarung zwischen dem Kunden im Ausland und dem IT Mitarbeiter abschliessen. Die Problematik hierbei: Es gibt keine wirkliche rechtliche Verbindung zwischen dem Mitarbeiter und dem Auftraggeber im Ausland. Den der Arbeitsvertrag besteht mit der indischen Firma. Daher ist der Weg über den IT Dienstleister besser.

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Welche Fragen haben Sie? 

Bilder: Canva


Der Autor: Sascha Thattil arbeitet bei YUHIRO und hilft Unternehmern und Unternehmen beim einfachen Aufbau von Programmier-Teams in Indien. YUHIRO ist ein deutsch-indisches Unternehmen welches IT Firmen, Agenturen und IT Abteilungen Softwareentwickler bereitstellt.

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