Muster-Vorlage für Arbeitsverträge mit Softwareentwicklern

Finden Sie weiter unten im Beitrag eine Muster-Vorlage für einen in Deutschland gültigen Arbeitsvertrag mit Softwareentwicklern/ Programmierern.

In diesem Beitrag beschreiben wir zudem auf was es bei einem Vertrag mit einem angestellten Programmierer zu achten gibt.

Grundsätzliches

Es gibt sehr viele Gesetzestexte, welche die verschiedenen Aspekte der Softwareentwicklung regulieren. Die meisten davon sind im Urheberrechtsgesetz (kurz UrhG) zu finden.

Eines der wichtigsten Aussagen aus diesem Gesetz geht aus Paragraph Sieben (§ 7 UrhG) hervor. Dieser besagt dass der Urheber der Schöpfer des Werkes ist. Hätte man zum Beispiel keine Regelungen im Arbeitsvertrag mit dem Entwickler getroffen, dann ist der Programmierer der Besitzer der Programmierung und kann damit machen was er/ sie (in diesem Beitrag wird die männliche Form genutzt, soll aber beide Geschlechter meinen) möchte.

Daneben gibt es noch viele weitere gesetzliche Regelungen, welche es gibt und welche nicht immer im Interesse des Arbeitgebers sind. Im Vertrag muss zum Beispiel klar geregelt sein, dass der Mitarbeiter sein Recht an dem entwickelten Programm durch die Zahlung des Gehaltes verliert.

Auf der anderen Seite schützt Paragraph 69 UrhG wiederum den Arbeitgeber. Welches besagt:

(1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Absatz 1 ist auf Dienstverhältnisse entsprechend anzuwenden.

Der erste Punkt in diesem Paragraphen überträgt alle Rechte an dem Computerprogramm an den Arbeitgeber.

Was ist jedoch, wenn der Arbeitgeber die Software auch verändern und nicht nur verkaufen möchte. Hier könnte der Programmierer bereits einen Anspruch darauf erheben, dass die Software nur in dieser Form weitergeführt werden darf, alles andere könnte der Mitarbeiter beklagen.

Man sollte also im Vertrag, als Arbeitgeber sehr weit ausholen und alle erdenklichen Möglichkeiten absichern.

Freelancer

Ein weiteres Beispiel, warum eine vertragliche Regelung so wichtig ist, ist weil es nicht immer um ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer Verhältnis gehen muss. Der Paragraph 69 UrhG betrifft zum Beispiel nicht die Berufsgruppe der Freelancer. Bei einer fehlenden Regelung kommt Paragraph 7 UrhG zum tragen und der Freiberufler ist Besitzer des geschriebenen Computerprogrammes. Das Gericht wird davon ausgehen, dass dies, bei einer fehlenden Regelung im Dokument, von beiden Parteien so vereinbart worden war.

Outsourcing von Programmierarbeiten ins Ausland

In einem weiteren Beitrag wird auch ein Mustervertrag für ein Outsourcing ins Ausland bereitgestellt. Hierbei ist nochmals zu beachten, dass zum Teil Internationales Recht zum tragen kommt und auch diese rechtlichen Ordnungen berücksichtigt werden müssen.

Unterschiedliche Szenarien

Berücksichtigen Sie also soviele unterschiedliche Szenarien wie möglich, bei der Gestaltung des rechtlichen Dokumentes zwischen Ihnen und Ihrem Mitarbeiter.

Mögliche Szenarien:

  • Mitarbeiter erstellt Teile der Programmierung in seiner Freizeit. Wem gehört solch ein Code? In diesem Fall gibt es mit Urteil des OLG Köln vom 25.02.2005 (6 U 132/04) bereits eine Rechtsprechung auf welche man sich beziehen kann, wonach auch in der Freizeit erstellter Code dem Arbeitgeber gehört
  • Was ist mit Teilen der Software, welche der Mitarbeiter in früheren Arbeiten, vor entstehen des Arbeitsverhältnisses, erstellt hat?
  • Und noch viele mehr. Einige weitere mögliche Szenarien kann man hier nachlesen

Mustervertrag verwenden oder professionelle Unterstützung hinzuziehen

Neben dem Urheberrechtsgesetz kommen noch viele weitere Gesetzestexte zum tragen. Zum Beispiel das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbEG).

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt im Paragraph 309, Klauseln in Vereinbarungen, welche unwirksam sind. Es kann also sein, dass man Klauseln im Dokument vereinbart, welche von Rechtswegen unwirksam und damit nicht gültig sind. Daher macht es Sinn auf professionelle Unterstützung von Seiten eines spezialisierten Anwalts zu setzen, welcher bei der Dokuments-Erstellung behilflich ist.

Eine Alternative können Vorlagen sein, welche sich im Internet finden und bereits auf die wichtigsten Thematiken bei einem Arbeitsvertrag mit einem Programmierer eingehen.

Fazit

Im Rahmen eines IT Projektes können grosse Werte erschaffen werden, welche Begehrlichkeiten auf allen Seiten wecken können. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, lohnt es sich, passende Regelungen in einen Arbeitsvertrag aufzunehmen.

Hier eine Vorlage:
Muster Arbeitsvertrag Programmierer (Hinweis: Download wird von Formblitz angeboten und kostet 8,90 Euro)

Interessanter Link:
Informationen von Medienrecht-Urheberrecht.de zum Thema

Bilder: Flickr.com/ reynermedia/ Himbeault


Der Autor: Sascha Thattil arbeitet bei YUHIRO und hilft Unternehmern und Unternehmen beim einfachen Aufbau von Programmier-Teams in Indien. YUHIRO ist ein deutsch-indisches Unternehmen welches IT Firmen, Agenturen und IT Abteilungen Softwareentwickler bereitstellt.

Schreibe einen Kommentar