So beantragen Sie ein Business Visum für Indien

Der einfachste Weg nach Indien führt immer noch mit einem Touristen Visum. Über https://indianvisaonline.gov.in/visa/tvoa.html kann man sich ein Visa-bei-Ankunft beantragen. Man kommt dann per Email eine Bestätigung zugesendet, welche man bei der Einreise nach Indien mitnehmen kann.

Dennoch, wenn Sie eine Geschäftsreise planen dann macht es Sinn ein Business Visum zu beantragen. Dann sind Sie auf der rechtlich sicheren Seite, denn Einreisen welche mit Touristen-Visa vorgenommen werden und dann geschäftlicher Natur sind, sind nicht erlaubt und können zu Einreiseverboten führen.

Es ist zwar etwas komplizierter ein solches Geschäftsvisum zu beantragen, aber definitiv machbar. Hier die Schritte zum Erhalt dieser Einreiseerlaubnis:

1) Einladung der Firma in Indien

Bitten Sie die Firma, welche Sie besuchen, um eine Einladung. Diese Einladung ist ein Schreiben mit Briefkopf der indischen Firma. Das Schreiben sollte beschreiben, wer nach Indien zu Besuch kommt, was die geschäftliche Beziehung ist, welchen Zweck der Besuch hat und über welchen Zeitraum die Indienreise geht.

Am besten kann man auch einen Zusatz hinzufügen, welcher besagt, dass die Firma aus Deutschland alle Kosten der reisenden Person übernimmt.

2) Schreiben der Firma in Deutschland

Auch die Firma aus Deutschland muss ein Schreiben vorlegen, in welchen die Reisedaten und die Kostenübernahme bestätigt wird.

Da sich die beiden Schreiben an das indische Konsultat wenden, sollte die Sprache Englisch sein.

Die beiden Schreiben sind eigentlich schon die wichtigsten Dokumente. Alles andere ist einfach zu erstellen. Hier die weiteren Unterlagen welche benötigt werden:

a) Photos: Hierfür gibt es ein indisches Format, welche sich von deutschen Passphotos unterscheidet. Die Grösse ist 5 mal 5 Zentimeter. Spezifikationen zum Passfoto findet man hier: http://www.igcsvisa.de/PDF_visa_faq/Photo-Spec-FINAL.pdf

b) Antragsformular: Ein Antragsformular für die Reise muss ausgefüllt werden. Hier geht es zum Formular. (besteht aus einen Online-Anmeldevorgang)

c) Gültiger Reisepass: Der Pass den Sie besitzen sollte für die nächsten 180 Tage gültig sein. Wenn das nicht der Fall ist, müssen Sie ein neues Passport beantragen.

d) Handelsregisterauszug der indischen Firma: Wie in Deutschland auch, gibt es für indische Firmen einen Handelsregisterauszug. Die Firma in Indien wird Ihnen hier eine Kopie zukommen lassen.

e) Überweisungsbeleg/ Gebühren: Die Beantragung eines Business Visums kostet 160,50 Euro. Die Überweisung können Sie vor der Beantragung vornehmen und den Überweisungsbeleg der Bewerbung beilegen.

Antragswege

Man kann die Bewerbung für das Visum entweder direkt bei der offiziellen Vergabestelle von indischen Visa bei Indo-German Consultancy Services in Frankfurt am Main oder in Hamburg abgeben. Alternativ kann man die Bewerbung auch postalisch einreichen. Dabei sollte man dann einen frankierten Rückumschlag beilegen.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeiten sind zum Teil schon recht lang. Wenn man es per Post einreicht, dann kann es bis zu 3 Wochen dauern, bis man die Genehmigung bekommt. Bei persönlicher Beantragung, d.h. direkt vor Ort bei der Vergabestelle, dauert es nur 3 Arbeitstage. Wenn man jedoch weit weg von Frankfurt am Main oder Hamburg wohnt, dann lohnt sich das eher nicht.

Daher sollte man schon früh mit der Beantragung beginnen, um das Ganze reibungslos hinzubekommen.

Fazit

Die Beantragung eines solchen Visums ist etwas umständlich aber machbar. Wenn man es einmal gemacht hat, dann fällt einem das Zweite mal nicht mehr so schwer.

Hier auch nochmal die offiziellen Informationen für den Antrag eines Geschäftsvisums: http://www.igcsvisa.de/businessvisa.php

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?

Bilder: Flickr.com/ Mighty Travels/ Jurvetson


Der Autor: Sascha Thattil arbeitet bei YUHIRO und hilft Unternehmern und Unternehmen beim einfachen Aufbau von Programmier-Teams in Indien. YUHIRO ist ein deutsch-indisches Unternehmen welches IT Firmen, Agenturen und IT Abteilungen Softwareentwickler bereitstellt.

2 Kommentare
  1. Bei Aufenthalt von mehr als 180 Tagen mit Business oder Employment Visa empfiehlt es sich, bei Abreise eine Steuerbescheinigung (Tax Clearance Certificate) mit sich zu führen, die erfahrungsgemäß oft noch verlangt wird, obgleich dies nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist.

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